Bei der Absicherung der Arbeitskraft gewinnt das Kollektivgeschäft immer mehr an Bedeutung. Ein Großteil dieses Geschäfts erfolgt über Rahmenverträge, die Arbeitgeber mit dem Versicherungsunternehmen abschließen und die den Arbeitnehmern des jeweiligen Arbeitgebers einen attraktiven Abschluss von z. B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen. Diese Lösungen sind für den Arbeitnehmer optional und er zahlt i. d. R. selbst die Beiträge. Der Abschluss und insbesondere die Risikoprüfung sind bei diesen Ansätzen meist vereinfacht. Wir haben Carsten Henkel, Leiter Service Center Neugeschäft und Risikoprüfung bei der HDI Lebensversicherung AG, zu seinen Erfahrungen und Ansätzen in diesem Bereich interviewt.
Fragen und Antworten zum „Dualen Modell“
Gen Re: Sie haben vor gut zwei Jahren das „Duale Modell“ in der Absicherung der Arbeitskraft eingeführt. Was waren die Gründe dafür?
Carsten Henkel: Der Verlust der Arbeitskraft kann jeden treffen. Sei es durch Krankheit oder Unfall – und das unabhängig vom Alter. Aber: Für viele ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft mit zahlreichen Hürden verbunden. Viele Menschen glauben, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für sie preislich unerschwinglich ist, z. B. weil sie einem Beruf nachgehen, der als „riskant“ eingestuft wird. Wieder andere befürchten, dass sie erst gar keinen BU-Schutz erhalten. Um so vielen Berufstätigen wie möglich den Zugang zu einem BU-Schutz zu ermöglichen, hat die HDI Lebensversicherung AG das „Duale Modell“ entwickelt. Es bietet Mitarbeitern von Unternehmen und Mitgliedern von Verbänden (im Rahmen von Gruppenverträgen) einen vereinfachten Zugang zu einem bezahlbaren und bedarfsgerechten Einkommensschutz. Gleichzeitig wird damit die Verbreitung der Berufsunfähigkeitsversicherung gestärkt.
Gen Re: Sie haben Ihre Antragsfragen für das Kollektivgeschäft vor rund zwei Jahren deutlich verändert. Zuvor hatten Sie in diesem Bereich mit einer Dienstfähigkeitserklärung (bzw. Dienstobliegenheitserklärung) gearbeitet. Was waren die Gründe für die Veränderung?
Carsten Henkel: Wir beobachten und untersuchen unser BU-Geschäft auch im Rahmen des Kollektivgeschäftes sehr genau und machen uns unsere Erfahrung aus jahrzehntelanger Risiko- und Leistungsprüfung hier zunutze. Wir stellen im Kollektivgeschäft neben den Fragen zur Dienstunfähigkeit noch einige wenige Zusatzfragen zur Risikoprüfung, mit deren Hilfe wir unser Angebot nach Top-BU-Schutz und Basis-BU-Schutz differenzieren und so insgesamt ein attraktives, aber auch noch seriöses Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten können – und möglichst viele Teilnehmer der Kollektive erreichen.
Gen Re: Sehr spannend, das „Duale Modell“. Betrachten wir zunächst den Basis-BU-Schutz. Kann man sagen, dass HDI mit diesen beiden stark vereinfachten Fragen weiterhin BU-Schutz für alle anbietet, jedoch mit einer Wartezeit?
Carsten Henkel: Keineswegs, den Basis-BU-Schutz bieten wir begrenzt für ein Jahr nach Einrichtung des „Dualen Modells“ in einem Unternehmen an – oder für neu eingetretene Mitarbeiter der jeweiligen Firma. Der Basis-BU-Schutz ist eher die Ausnahme. Wir raten grundsätzlich zum Abschluss des Top-BU-Schutzes. Dieser Empfehlung folgen viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Die Leistungen beim Basis-BU-Schutz: Neben der nach oben begrenzten Versicherungssumme gilt im Basis-Schutz eine Art Wartezeit: Bei Eintritt des Versicherungsfalles in den ersten fünf Jahren erhält die versicherte Person eingeschränkte Leistungen. Die versicherte Person erhält eine Einmalzahlung in Höhe einer halben BU-Jahresrente. Danach erlischt die Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig. Tritt die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit durch eine Infektionskrankheit oder einen Unfall ein (und wäre also auch durch eine vollumfängliche Risikoprüfung nicht absehbar gewesen), besteht von Beginn an uneingeschränkter Versicherungsschutz.
Gen Re: Das bedeutet, dass der ganz große Teil des Kollektivs den Top-BU-Schutz abschließen muss?
Carsten Henkel: Ja, unbedingt. Durch die zusätzlichen Gesundheitsfragen wollen wir auch künftig sicherstellen, dass wir Produkte mit sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten können.
Außerdem hat der Kunde im Top-BU-Schutz alle Gestaltungsvarianten wie beispielsweise die Nachversicherungsgarantie. Zudem bietet der HDI Top-BU-Schutz volle Flexibilität und lässt sich an die individuelle Erwerbsbiografie anpassen. Der Kunde kann alle Produkt-Highlights von „EGO Top“ wie Nachversicherungsgarantie, Leistungen bei Krankschreibung, Prämien- und Leistungsdynamiken im Rahmen des Top-BU-Schutzes mitnehmen.
Gen Re: Das ist ein großer Schritt. Wie war das Feedback des Vertriebs und der Unternehmen dazu?
Carsten Henkel: Anfangs gemischt, jetzt nach mehr als zwei Jahren verstehen viele unserer Kunden und Vertriebspartner unseren Weg und wir erhalten viel Zuspruch, weil wir schlicht Lösungen für unsere Kunden anbieten.
Gen Re: Wie sieht Ihre Schadenerfahrung heute aus?
Carsten Henkel: Sehr positiv. Im „Dualen Modell“ konnten wir bisher eine gute Schadenerfahrung verzeichnen.
Gen Re: Abschließend noch eine Frage: Wie verhält sich die Umsatzseite?
Carsten Henkel: 2019 sehen wir bis jetzt sehr erfreuliche Steigerungen und erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzt und sogar verstärkt, wenn noch mehr Vertriebsteilnehmer sich von den Vorteilen unseres Ansatzes überzeugt haben. Im vergangenen Jahr 2018 konnten wir im Kollektivgeschäft die erfreulichen Umsätze aus 2017 halten.
Gen Re: Vielen Dank für das Interview, Herr Henkel!
Das Interview wurde geführt von Kathrin Westenhoff.
Was macht das „Duale Modell“ so besonders?
Das „Duale Modell“ zeichnet sich durch zwei alternative Abschlussmöglichkeiten mit vereinfachter Gesundheitsprüfung aus. Damit ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unkompliziert und schnell möglich, denn: Menschen scheuen sich grundsätzlich davor, den Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Zum einen fürchten sie eine Ablehnung bzw. Leistungsausschlüsse und/oder Risikoaufschläge. Zum anderen sind sie oftmals überfordert mit der Fülle an Fragen und wollen Fehler vermeiden. Hier setzt das „Duale Modell“ an.
Kunden haben die Wahl zwischen zwei Varianten
Die erste Variante im „Dualen Modell“ ist der Top-BU-Schutz. Dieser bietet auf Basis von stark vereinfachten Gesundheitsfragen uneingeschränkten BU-Schutz sowie alle Flexibilität (inklusive Nachversicherungsgarantie) unseres BU-Produktes „EGO Top“. Auch wenn bei einem Kunden eines der abgefragten Krankheitsbilder vorliegt, werden für die Prüfung nur sehr wenige Informationen nachgefragt, und dies ist bereits im Antrag integriert. Damit bleibt es trotz Gesundheitsfragen bei einem schlanken Antragsprozess.
Top-BU-Schutz:
- Uneingeschränkte Leistungen ab Versicherungsbeginn
- Nachversicherungsgarantie und vorläufiger Versicherungsschutz sind automatisch enthalten.
- Garantierte Rentensteigerung kann bis zu drei Prozent eingeschlossen werden.
- Dynamische Prämienanpassungen können eingeschlossen werden.
- Dynamisierung der Hauptversicherung im BU-Leistungsfall bis 10 Prozent bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wählbar
- Berufe aller Risikogruppen versicherbar
- Besonderheit: auch Familienangehörige versicherbar
Fragen zum Top-Schutz
- Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
- Wurde bei Ihnen jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt oder wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
- Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten drei Jahren in Behandlung
- bei einem Kardiologen?
- bei einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
- bei einem Orthopäden?
Oder wurden Ihnen in den letzten drei Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?
Die zweite Variante ist der Basis-BU-Schutz. Dieser eignet sich – insbesondere – für Menschen, die Probleme mit den vereinfachten Gesundheitsfragen des Top-BU-Schutzes haben. HDI bietet gegen Abgabe einer kurzen Dienstfähigkeitserklärung einen BU-Schutz an, der stärker begrenzte Leistungshöhen und in den ersten fünf Jahren nur eingeschränkte Leistungen vorsieht.
Basis-BU-Schutz:
- Uneingeschränkte Leistungen nach Ablauf von fünf Jahren. Tritt eine Berufsunfähigkeit bedingungsgemäß durch eine Infektionskrankheit oder einen Unfall ein, besteht von Beginn an ebenfalls uneingeschränkter Versicherungsschutz. In allen anderen Fällen erhalten Versicherte in den ersten fünf Jahren eine Leistung in Höhe von sechs Monatsrenten, und die Versicherung erlischt.
- Bestimmte Flexibilität (z. B. Nachversicherungsgarantie, garantierte Rentensteigerung) nicht einschließbar.
Fragen zum Basis-Schutz
- Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als vier Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
- Besteht bei Ihnen eine anerkannte Erwerbsminderung (MdE/GdS), Behinderung (GdB), Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
Hinter dem „Dualen Modell“ steht in beiden Varianten der vielfach preisgekrönte BU-Schutz-Tarif „EGO Top“ von HDI Leben, der sowohl als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung als auch als Zusatzversicherung abgeschlossen werden kann.